Gesamtwerkstattrat in proWerk

Den Text auf dieser Seite hat der Gesamtwerkstattrat in proWerk erarbeitet. Um dem Teilhabegedanken nicht nur formell, sondern auch inhaltlich zu entsprechen, haben wir den Text so übernommen.

Gesamtwerkstattrat in proWerk

Den Text auf dieser Seite hat der Gesamtwerkstattrat in proWerk erarbeitet. Um dem Teilhabegedanken nicht nur formell, sondern auch inhaltlich zu entsprechen, haben wir den Text so übernommen.

Vertretung für die Interessen aller Beschäftigten

Wir sind in proWerk 53 Werkstatträte und Werkstatträtinnen. Wir vertreten auf allen Leitungsebenen die Interessen aller Beschäftigten. Unser Motto lautet: „Überall wo es Leitungskräfte gibt, gibt es auch eine Werkstattratsgruppe!” Wir vertreten auch die Teilnehmenden der Beruflichen Bildung und Beschäftigte mit hohem Unterstützungsbedarf. Unsere Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass Gesetze, Regeln und die Werkstattverträge eingehalten werden. Grundlage für unsere Arbeit ist die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV).

Vertretung für die Interessen aller Beschäftigten

Wir sind in proWerk 53 Werkstatträte und Werkstatträtinnen. Wir vertreten auf allen Leitungsebenen die Interessen aller Beschäftigten. Unser Motto lautet: „Überall wo es Leitungskräfte gibt, gibt es auch eine Werkstattratsgruppe!” Wir vertreten auch die Teilnehmenden der Beruflichen Bildung und Beschäftigte mit hohem Unterstützungsbedarf. Unsere Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass Gesetze, Regeln und die Werkstattverträge eingehalten werden. Grundlage für unsere Arbeit ist die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV).

Beraten und begleiten

Wir nehmen Anregungen, Ideen und Beschwerden entgegen und helfen dabei, sie mit dem zuständigen Stellen zu bearbeiten. Wir beraten und begleiten Beschäftigte. Dafür sind in allen Standorten Sprechstunden eingerichtet. Wir sind in Ausschüssen und Gremien vertreten, zum Beispiel im Arbeitssicherheitsausschuss, in der Ideen-und Beschwerdekommission, in Bauausschüssen, AG-Entgelt. Wir haben Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte, sowie ein Unterrichtungsrecht.

Beraten und begleiten

Wir nehmen Anregungen, Ideen und Beschwerden entgegen und helfen dabei, sie mit dem zuständigen Stellen zu bearbeiten. Wir beraten und begleiten Beschäftigte. Dafür sind in allen Standorten Sprechstunden eingerichtet. Wir sind in Ausschüssen und Gremien vertreten, zum Beispiel im Arbeitssicherheitsausschuss, in der Ideen-und Beschwerdekommission, in Bauausschüssen, AG-Entgelt. Wir haben Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte, sowie ein Unterrichtungsrecht.

Mitbestimmungsbereiche:

  • Werkstattordnung/Ordnung im Arbeitsbereich/Verhalten der Beschäftigten
  • Beschäftigungszeit/Pausen/Zeiten begleitende Maßnahmen/Fahrdienst
  • Grundsätze/Urlaubsplan

  • Arbeitsentgelte/Entlohnungsmethoden
  • Verhaltens- und Leistungsüberwachung durch technische Geräte
  • Fort- und Weiterbildung/ begleitende Maßnahmen
  • Gestaltung Sanitär- und Aufenthaltsräume
  • Verpflegung
  • Soziale Aktivitäten

Mitwirkungsbereiche:

  • Werkstattorganisation/Werkstattzweck
  • Wirtschaftliche Lage/Arbeitsergebnis
  • Gestaltung Arbeitsplatz/Arbeitskleidung/Arbeitsablauf/Arbeitsumgebung
  • Neue Arbeitsmethoden und Arbeitsverfahren

  • Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
  • Gesundheitsschutz/Unfallverhütung

  • Gebäudeplanung/neue technische Anlagen

  • Einschränkung, Stilllegung, Verlegung der Werkstatt oder wesentlicher Teile

  • Persönlichkeitsförderung, Förderung Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

  • Dauerhafte Umsetzung eines Beschäftigten (nur auf ausdrücklichen Wunsch)

Mitbestimmungsbereiche:

  • Werkstattordnung/Ordnung im Arbeitsbereich/Verhalten der Beschäftigten
  • Beschäftigungszeit/Pausen/Zeiten begleitende Maßnahmen/Fahrdienst
  • Grundsätze/Urlaubsplan

  • Arbeitsentgelte/Entlohnungsmethoden
  • Verhaltens- und Leistungsüberwachung durch technische Geräte
  • Fort- und Weiterbildung/ begleitende Maßnahmen
  • Gestaltung Sanitär- und Aufenthaltsräume
  • Verpflegung
  • Soziale Aktivitäten

Mitwirkungsbereiche:

  • Werkstattorganisation/Werkstattzweck
  • Wirtschaftliche Lage/Arbeitsergebnis
  • Gestaltung Arbeitsplatz/Arbeitskleidung/Arbeitsablauf/Arbeitsumgebung
  • Neue Arbeitsmethoden und Arbeitsverfahren

  • Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
  • Gesundheitsschutz/Unfallverhütung

  • Gebäudeplanung/neue technische Anlagen

  • Einschränkung, Stilllegung, Verlegung der Werkstatt oder wesentlicher Teile

  • Persönlichkeitsförderung, Förderung Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

  • Dauerhafte Umsetzung eines Beschäftigten (nur auf ausdrücklichen Wunsch)

Unterrichtungsrechte:

  • Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses

  • Verlauf und Ergebnis der Eltern- und Betreuerversammlung

  • Einstellung, Versetzung und Umsetzung des Fachpersonals und des sonstigen Personals der Werkstatt

Ansprechpartner für die Beschäftigten

Für uns hat die Schweigepflicht eine große Bedeutung. Die Beschäftigten von proWerk sollen sich vertrauensvoll an uns wenden können.

Wir sind in der Landes-Arbeits-Gemeinschaft (LAG) – WR – NRW vertreten und haben einen regelmäßigen Austausch mit Werkstatträten und Werkstatträtinnen aus Ost-Westfalen-Lippe.

Unterrichtungsrechte:

  • Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses

  • Verlauf und Ergebnis der Eltern- und Betreuerversammlung

  • Einstellung, Versetzung und Umsetzung des Fachpersonals und des sonstigen Personals der Werkstatt

Ansprechpartner für die Beschäftigten

Für uns hat die Schweigepflicht eine große Bedeutung. Die Beschäftigten von proWerk sollen sich vertrauensvoll an uns wenden können.

Wir sind in der Landes-Arbeits-Gemeinschaft (LAG) – WR – NRW vertreten und haben einen regelmäßigen Austausch mit Werkstatträten und Werkstatträtinnen aus Ost-Westfalen-Lippe.