Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Die Politik hat innerhalb des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine gesetzliche Grundlage für die Selbstvertretung der Frauen geschaffen. Das Gesetz sieht vor, dass die Werkstätten ab 2017 Frauenbeauftragte einsetzen.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Die Politik hat innerhalb des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine gesetzliche Grundlage für die Selbstvertretung der Frauen geschaffen. Das Gesetz sieht vor, dass die Werkstätten ab 2017 Frauenbeauftragte einsetzen.

Frauenbeauftragte in proWerk

Es gibt 11 Frauenbeauftragte in proWerk, die jeweils für einen Werkstattverbund zuständig sind. Sie vertreten etwa 1.000 beschäftigte Frauen. Ihre Wählerinnen sind alle, die einen Werkstattarbeitsplatz haben oder auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz tätig sind. Die ausführliche Wahlordnung steht in der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV).
Die Frauenbeauftragten sind Expertinnen in eigener Sache, können selbst ihre Belange beeinflussen und für Schutz und die Umsetzung der Interessen der Frauen sorgen.

Frauenbeauftragte in proWerk

Es gibt 11 Frauenbeauftragte in proWerk, die jeweils für einen Werkstattverbund zuständig sind. Sie vertreten etwa 1.000 beschäftigte Frauen. Ihre Wählerinnen sind alle, die einen Werkstattarbeitsplatz haben oder auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz tätig sind. Die ausführliche Wahlordnung steht in der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV).
Die Frauenbeauftragten sind Expertinnen in eigener Sache, können selbst ihre Belange beeinflussen und für Schutz und die Umsetzung der Interessen der Frauen sorgen.

Das Gesetz sieht vor, dass insbesondere folgende Themen von den Frauenbeauftragten vertreten werden:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Ansprechpartnerin bei Vorfällen von Gewalt

  • Verhinderung jeglicher Gewalt

Im Alltag gibt es eine Vielzahl von Aufgaben:

  • Enger Austausch mit Geschäftsführung, Werkstattrat und Mitarbeitenden

  • Aufklärung über die Rechte der Frauen

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Mitwirkung in vielen Gremien

  • Mitentwicklung von Konzepten zu den Themen Gewaltschutz, Schwangerschaft und andere

  • Organisation von Schulungen und Seminaren wie zum Beispiel Selbstbehauptung, Körpersprache und Wechseljahre

  • Vermittlerin zu Hilfs- und Beratungsangeboten in Bethel und in der Stadt Bielefeld

  • Organisation von Frauencafés und Sprechstunden

Das Gesetz sieht vor, dass insbesondere folgende Themen von den Frauenbeauftragten vertreten werden:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Ansprechpartnerin bei Vorfällen von Gewalt

  • Verhinderung jeglicher Gewalt

Im Alltag gibt es eine Vielzahl von Aufgaben:

  • Enger Austausch mit Geschäftsführung, Werkstattrat und Mitarbeitenden

  • Aufklärung über die Rechte der Frauen

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Mitwirkung in vielen Gremien

  • Mitentwicklung von Konzepten zu den Themen Gewaltschutz, Schwangerschaft und andere

  • Organisation von Schulungen und Seminaren wie zum Beispiel Selbstbehauptung, Körpersprache und Wechseljahre

  • Vermittlerin zu Hilfs- und Beratungsangeboten in Bethel und in der Stadt Bielefeld

  • Organisation von Frauencafés und Sprechstunden

Schulungen, Unterstützung, Vernetzung

Die Frauenbeauftragten werden geschult und sind mit Info-Material ausgestattet. Sie entwickeln ihre Beratungskompetenz weiter und für ihre Aufgaben stehen ihnen selbst ausgewählte Unterstützerinnen zur Seite. Sie haben regelmäßige Sitzungen und vernetzen sich mit anderen Frauenbeauftragten. Zudem nehmen sie an Workshops und Aktionstagen teil.

Schulungen, Unterstützung, Vernetzung

Die Frauenbeauftragten werden geschult und sind mit Info-Material ausgestattet. Sie entwickeln ihre Beratungskompetenz weiter und für ihre Aufgaben stehen ihnen selbst ausgewählte Unterstützerinnen zur Seite. Sie haben regelmäßige Sitzungen und vernetzen sich mit anderen Frauenbeauftragten. Zudem nehmen sie an Workshops und Aktionstagen teil.